Beitragsordnung
Beitragsordnung gültig seit 01.01.2015 | ||
Schnupper-Saison | 100,00 € | Erwachsene (ab Vollendung 18. Lebensjahr) |
1. Schnupper-Jahr | 150,00 € | Erwachsene (ab Vollendung 18. Lebensjahr) |
Jahresbeitrag (regulär) | 215,00 € | Erwachsene (ab Vollendung 18. Lebensjahr) |
Schnupper-Saison | 50,00 € | Kinder und Jugendliche |
Jahresbeitrag (regulär) | 100,00 € | Kinder und Jugendliche (bei Studium/Ausbildung bis Vollendung 25. Lebensjahr) |
Jahresbeitrag (regulär) | 320,00 € | Ehepaare und Lebensgemeinschaften |
Jahresbeitrag (regulär) | 380,00 € | Familienbeitrag (Anzahl der Kinder unbegrenzt) |
Fernmitgliedschaft (z.B. für auswärtige Studenten): 50,00 € Jahresbeitrag (nur möglich, wenn Wohn- bzw. Studienort mindestens 50 km von Bremervörde entfernt ist) Passive Mitglieder: 30,00 € Jahresbeitrag |
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Trainerkosten für Kinder und Jugendliche wird gesondert abgerechnet!!! Es fallen in der Regel 60,00 € bis 80,00 € je Sommer- und Wintersaison an. Der Betrag ist abhängig von der jeweiligen Gruppengröße. Für das Wintertraining in der Tennishalle Beverstedt fällt eine zusätzliche Hallenpauschale zwischen 30,00 € und 60,00 € je Kind an (auch wieder abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kinder). Der Bremervörder TV gehört zu den wenigen Vereinen, die sich noch an den Trainerkosten beteiligen! Der Nachwuchs ist uns wichtig. Der Vereinsanteil liegt bei ca. 40 % der gesamten Trainerkosten. |
Alle Mitglieder (außer Passive, Fernmitgliedschaften und Kinder bzw. Jugendliche bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres) verpflichten sich einmal jährlich jeweils einen Arbeitsdienst und einen Thekendienst a 4 Stunden abzuleisten. Nicht erbrachter Theken- bzw. Arbeitsdienst wird jeweils mit 50,00 € durch den Verein berechnet und vom Konto des Mitgliedes eingezogen.
Das Geschäftsjahr des Bremervörder Tennissportverein Grün-Weiß e.V. läuft vom 01. Januar eines Jahres bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Beitrag ist satzungsgemäß ein Jahresbeitrag, der vierteljährlich durch Bankeinzug vereinnahmt wird. Das Mitglied hat für die erforderliche Deckung zu sorgen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31. Dezember eines Jahres möglich. Er muss dem Vorstand in schriftlicher Form bis zum 30. September eines Jahres mitgeteilt werden.